Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
Rent-a-Coder.de – Matthias Zirngibl,
im folgenden Rent-a-Coder genannt
(Stand 01.02.2015)

 

A) Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Rent-a-Coder. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen sind nur dann gültig, wenn diese durch Rent-a-Coder schriftlich bestätigt wurden. Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

B) Waren und Dienstleistungen
Die Dienstleistungen von Rent-a-Coder gliedern sich in Konzeption und Erstellung von Programmen, Datenbanken, Web-Development und IT-Beratung. Hinzu kommt der Vertrieb von Programmen und Programmlizenzen.

§1 Dienstleistungsbeschreibung:
Die Erstellung von Webseiten mit den dazu vereinbarten Dienstleistungen wie z.B Vermittlung von Webhosting- und Providerverträgen oder Programmierung von möglichen Datenbank- und Skript-Anwendungen. Vertragslaufzeit, Kündigung: Wartungsverträge werden für 1 Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von 90 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate.

§2 Veröffentliche Inhalte
Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Webseiten sowie deren Richtigkeit. Hiermit befreien wir uns von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der von uns erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Dem Kunden obliegt die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit.

§3 Urheberrecht
Das erstellte Layout und die Programmierung darf vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.

§4 Verweis auf der Webseite des Kunden
Rent-a-Coder behält sich das Recht vor, seinen Kunden zu einem Link in Text- und/oder Grafikform auf rent-a-coder.de auf dessen Webseite zu verpflichten.

§5 Hosting
Rent-a-Coder fungiert auch als Hosting-Provider und kann diese Dienstleistung auch durch Dritte erbringen lassen. Der Anbieter behält sich Preisänderungen vor, wenn dies veränderte aktuelle Marktbedingungen erfordern. Eventuelle Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen angekündigt. Ist der Kunde nicht mit den Preiserhöhungen einverstanden, kann er den Vertrag zum Monatsende kündigen.

Es ist dem Nutzer untersagt, die ihm gegenüber erbrachten Dienstleistungen entgeltlich oder unentgeltlich ganz oder teilweise Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn Rent-a-Coder stimmt der Überlassung ausdrücklich zu.

Der Nutzer/Besteller hat die Verbreitung von Viren zu verhindern undeine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.

Der Nutzer/Besteller hat zu gewährleisten, dass seine auf dem Server des Providers eingesetzten Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die die Leistungserbringung durch den Provider stören können. Der Kunde hat alle Personen, die die Dienste des Providers nutzen, auf diese Pflchten hinzuweisen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflchten steht
Rent-a-Coder das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Bei Verdacht auf einen Verstoß kann der Provider bis zur Aufklärung die betreffenden Inhalte der Webseite vorübergehend sperren. Die Sperrung der Inhalte führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs von Rent-a-Coder. Rent-a-Coder behält sich das Recht vor, bedenkliche Inhalte zu sperren.

Hat der Nutzer/Besteller die Pflchtverletzung zu vertreten, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens, bzw. zur Haftungsfreistellung, verpflchtet.

§6 Domainregistrierung
Rent-a-Coder kann keine Gewähr bei einer Domainanmeldung übernehmen. Rent-a-Coder stellt nur einen Mittler zwischen Kunden und Domainanbieter dar. Rent-a-Coder haftet nicht für die rechtswidrige Verwendung eines Domainnamens seitens eines Kunden.

C) Angebote und Preise:
Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge und Preise sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich mit Rent-a-Coder getroffen wurden. Für zusätzliche Leistungen gelten unsere aktuellen Preise. Preiserhöhungen bei laufenden Aufträgen werden von Rent-a-Coder nicht vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind langfristige Wartungsverträge. Grundsätzlich verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten.

D) Termine / Fristen
Die von Rent-a-Coder genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen schriftlich mit Rent-a-Coder getroffen wurden.

E) Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind 7 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu überweisen. Abweichende Zahlungsbedingungenen sind mit Rent-a-Coder schriftlich zu vereinbaren.

F) Eigentumsvorbehalt
Alle ausgeführten Dienstleistungen und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Rent-a-Coder. Geleistete Dienstleistungen können bei Zahlungsverzug nach einer angemessenen Zahlungsfrist der Öffentlichkeit, speziell dem Internet, wieder entzogen werden, soweit dies möglich ist. Dies gilt im Besonderen für registrierte Domänen und daraus resultierender Dienstleistungen.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

G) Gewährleistung
Dienstleistungen:
Bei Dienstleistungen gilt bei Abnahme bzw. beim Bezahlen der Rechnung durch den Kunden, dass die Dienstleistung vertragsgerecht erbracht wurde. Versteckte Mängel sind bei Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.

Der Kunde, hat die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist Rent-a-Coder nach eigenem Ermessen zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet Rent-a-Coder im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware.

Kommt Rent-a-Coder einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Gewährleistungsansprüche verfallen nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren oder Dienstleistungen besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. Haftung und Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.

H) Lieferung, Lieferzeiten
Sofern und soweit Rent-a-Coder benötigte Ware und/oder die für die Herstellung der Ware oder Dienstleistung benötigten Fotos, Materialien oder Informationen von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Rent-a-Coder verschuldet. Wird - ohne Verschulden von Rent-a-Coder - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist Rent-a-Coder berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Alle Daten, die Rent-a-Coder zur Weiterbearbeitung oder Verarbeitung überlassen werden, dürfen nicht dem Copyright oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Dies gilt für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Markenzeichen, Audiodateien und alle anderen überlassenen Daten. Die Verantwortung für aus Ansprüchen Dritter entstehenden Forderungen liegt in jedem Fall beim Kunden. Zuwiderhandlung berechtigt Rent-a-Coder zur sofortigen Vertragskündigung.

Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung seitens Rent-a-Coder. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Unternehmen verlässt bzw. die Seiten im Internet veröffentlicht sind.

Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei Rent-a-Coder ein. Kommt Rent-a-Coder mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.

Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

I) Haftung
Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Rent-a-Coder trägt keinerlei, wie auch immer geartete Verantwortung für die Folgen der Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen. So haftet Rent-a-Coder insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, Netzwerk, Hardware oder Wirtssysteme. Gleiches gilt bei Stromausfällen und bei Ausfällen des Servers, das Nichtzustandekommen oder der Abbruch einer Verbindung, bei Unterbrechung der Datenübermittlung, Verlust, Zerstörung, Verfälschung von Informationen, Daten oder Verfahrensvorgängen, die nicht im Einflssbereich von Rent-a-Coder stehen.

Dem Nutzer/Besteller erwächst aus der Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen von Rent-a-Coder kein Erstattungsanspruch gegen Rent-a-Coder. Das bedeutet, dass jegliche Schadensersatzansprüche gegen Rent-a-Coder, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind, es sei denn, Rent-a-Coder, ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe
hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft, aus Leistungsverzug von Rent-a-Coder oder einer von Rent-a-Coderzu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung. Rent-a-Coder haftet
in gleicher Weise, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird („Kardinalpflchten“).

Soweit Rent-a-Coder dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Rent-a-Coder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf dem
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht.

J) Gerichtsstand und Rechtsgrundlage
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Regensburg. Für diese Geschäftsbedingungen, sowie für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

K) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen, die der zu vermutenden Absicht der jeweiligen Bestimmung am nächsten kommt, in Kraft.